Ausländer werden eher verurteilt
So bestrafen Gerichte Ausländer eher als Österreicher: Auf hundert Tatverdächtige fremder Nationalität kommen im jüngsten Erhebungszeitraum 16 Verurteilte und zwölf Inhaftierte. Von der gleichen Anzahl tatverdächtiger Österreicher wurden 13 gerichtlich verurteilt und nur vier in Haft genommen. Laut IRKS-Bericht liegt das auch daran, dass unter Ausländern "häufiger Drogen- oder Vermögensdelinquenten sind als unter StraftäterInnen gegen die körperliche Integrität oder Freiheit, die vergleichsweise zurückhaltend verfolgt werden". Bei der Untersuchungshaft sei es unter anderem darauf zurückzuführen, dass Richter auch bei vergleichsweise leichten von Ausländern begangenen Delikten eher Fluchtgefahr annehmen als bei Österreichern. Die Alternative zur Untersuchungshaft sei nämlich faktisch oft ein "Laufen-Lassen".
Das Kriterium Vorstrafe
Unbescholtene Ausländer werden im Schnitt härter belangt als vorbestrafte Österreicher: Ausländer ohne Vorstrafe müssen in 45 Prozent der Fälle mit un- oder teilbedingtem Freiheitsentzug rechnen. Bei Österreichern sind das nur 10 Prozent. Sogar vorbestrafte Einheimische wandern seltener hinter Gitter als Ausländer mit makellosem Leumundszeugnis. - derstandard.at/1369362961278/Ueber-das-Etikett-Auslaenderkriminalitaet